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Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

Kurztext

  • Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
  • Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
  • Zuständig: Jugendamt

 

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

 

  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
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Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de