Ordnungswidrigkeit melden
Ordnungswidrigkeit melden
Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit vermuten, können Sie diese bei der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen geltende Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Die Anzeige kann schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen.
Bitte geben Sie dabei möglichst genaue Informationen zum Sachverhalt, Zeitpunkt, Ort und beteiligten Personen an. Die Behörde prüft die Anzeige und entscheidet, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Mit Ihrer Anzeige tragen Sie zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei.
Kurztext
- Ordnungswidrigkeit melden bei Verdacht auf Regelverstoß
- Meldung schriftlich, mündlich oder elektronisch möglich
- keine speziellen Unterlagen erforderlich
- Angabe von Ort, Zeit und Sachverhalt wichtig
- Behörde prüft und entscheidet über weiteres Vorgehen
- Zuständig: Ordnungsamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Zuständigkeit
Ordnungsamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Fristen
- Sie melden den Verdacht bei der zuständigen Behörde.
- Die Behörde prüft Ihre Angaben.
- Bei hinreichendem Verdacht wird ein Verfahren eingeleitet.
- Sie erhalten gegebenenfalls Rückfragen oder weitere Informationen zum Verfahren.
Voraussetzungen
- Sie haben einen konkreten Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit.
- Sie können möglichst genaue Angaben zu Ort, Zeit und Sachverhalt machen.
- Die Meldung erfolgt schriftlich, mündlich oder elektronisch.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Genaue Beschreibung des Sachverhalts
- Angaben zu Ort, Zeit und beteiligten Personen
- Falls vorhanden, Beweismittel wie Fotos oder Dokumente
Weitere Informationen
Sie sind nicht verpflichtet, die Anzeige zu erstatten, leisten aber einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit.
Unrichtige oder falsche Angaben können rechtliche Folgen haben.
Ihre Identität kann auf Wunsch vertraulich behandelt werden.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
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