Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
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