Zuschüsse an Vereine und Verbände
Zuschüsse an Vereine und Verbände
Vereine und Verbände , die gemeinnützige, sportliche, kulturelle und soziale Zwecke für die Einwohnerinnen und Einwohner in Flintbek verfolgen, können für ihre Arbeit Zuschüsse beantragen
Zuständigkeit
Für die Gewährung einen Zuschusses muss ein Antrag gestellt werden.
Fristen
Anträge für das kommende Haushaltsjahr sind rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu stellen.
Rechtsgrundlage
Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde Flintbek ohne Rechtsanspruch.
verwandte Vorgänge
- Blindenhilfe beantragen
- Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten beantragen; Antragsprüfung und Bescheidung (Gewährung einer Förderung)
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Veranstaltungen, Projekte und Publikationen des Landesbeauftragten für politische Bildung
- Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Gemeinde Flintbek
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
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