Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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