Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen
Wenn Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich auch um Gewerke spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs wird für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren erteilt und kann von der zuständigen Behörde mit Auflagen sowie mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.
Kurztext
- Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest
- Erforderliche Unterlagen:- Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:- Lehrgangsprogramm
- Lehrgangsinhalte
- Referenten und deren Qualifikation
- Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
- Nachweis über die Qualifikation der Referenten
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
 
- Diese Unterlagen sollten zudem Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (z.B. Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).
 
- Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:
- Antrag per Mail oder postalisch
Fristen
Den Antrag auf Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
- Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.
Voraussetzungen
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 11a Absatz 5 Nummer 1 und 2 i. V. m. Anhang I Nummer 3.7 Absatz 2 
- Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 517 beziehungsweise 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest). 
erforderliche Unterlagen
Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:
- Lehrgangsprogramm
- Lehrgangsinhalte
- Referenten und deren Qualifikation
- Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
- Nachweis über die Qualifikation der Referenten
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
Diese Unterlagen sollten zudem Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (zum Beispiel Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
 An der Schiffbrücke 2
 24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
 Fax: 0 43 31 – 24 701
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 Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de
 
							 
							