Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Kurztext
- als Nachweis der erfolgreichen Zulassung eines Fahrzeugs gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassung kann von natürlichen oder juristischen Personen, zum Beispiel Unternehmen, beantragt werden
- enthält Angaben zum Fahrzeug und zur Halterin oder zum Halter
- muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
- wesentliches Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen
- EU-weit gültig
- früher war das der Fahrzeugschein
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Wenn die Behörde die Zulassung für das Fahrzeug nicht erteilt, können Sie Widerspruch einlegen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
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