Jägerprüfung - Zulassung beantragen
Jägerprüfung - Zulassung beantragen
Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Jägerprüfung erfolgreich bestehen. Für die Anmeldung zur Jägerprüfung, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Die Jägerprüfung besteht aus einer Schießprüfung sowie einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Die bestandene Jägerprüfung ist eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung des Jagdscheins.
Kurztext
- Jägerprüfung Zulassung
- Voraussetzungen zur Zulassung zur Jägerprüfung:
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Körperliche und geistige Eignung und Zuverlässigkeit
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestalter für Jugendjagdschein: 16 Jahre
- Die Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte:
- Schießprüfung
- schriftliche Prüfung
- mündliche-praktische Prüfung
- Zuständige Stelle: Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte
Fristen
- Sie können den Antrag schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestalter für einen Jugendjagdschein: 16 Jahre
- Sie müssen die geforderte körperliche und geistige Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen.
- Ihr polizeiliches Führungszeugnis muss einwandfrei sein.
Bearbeitungsdauer
Die Anmeldung erfolgt in der Regel zu Beginn des Vorbereitungslehrgangs.
erforderliche Unterlagen
- der Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren
- der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
- der Nachweis der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter für den Fall der Minderjährigkeit des Prüflings
- der Nachweis, dass der Prüfling an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilnimmt; die Lehrgangsbescheinigung muss spätestens 3 Tage vor Prüfungsbeginn vorgelegt werden
- gegebenenfalls die Bescheinigung über bereits bestandene
Weitere Informationen
Wenn Sie die vor dem 1. April 1953 Inhaber eines Jahresjagdscheins waren, müssen Sie die Jägerprüfung nicht erneut ablegen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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