Öffentliche Ausschusssitzungen des Landtages besuchen
Öffentliche Ausschusssitzungen des Landtages besuchen
Sie können die öffentlichen Ausschusssitzungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags besuchen.
Beschreibung
Die Sitzungen der ständigen Ausschüsse des Landtages sind in der Regel öffentlich, sodass Sie dabei sein können. Nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel persönliche Interessen geschützt werden müssen, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Bei einer Ausschusssitzung können Sie beobachten, wie die Abgeordneten über wichtige Themen unserer Gesellschaft sprechen und Entscheidungen vorbereiten. Dazu gehören Bildung, Justiz, Finanzen, Wirtschaft, Landwirtschaft und Umweltschutz. So bekommen Sie einen direkten Einblick in die Arbeit des Landtages.
Die Ausschüsse werden vom Landtag eingesetzt und bereiten die Entscheidungen des Plenums vor. Somit tragen die Ausschüsse dazu bei, dass die Regierung kontrolliert wird, Gesetze entstehen und die Öffentlichkeit informiert wird. Sie als Besucher oder Besucherin können sehen, wie Empfehlungen entstehen, die später im Plenum besprochen werden, auch wenn diese Empfehlungen selbst nicht verbindlich sind.
Kurztext
- Sitzungen der ständigen Ausschüsse in der Regel öffentlich
- Öffentlichkeit kann bei schutzwürdigen Interessen ausgeschlossen werden
- Themenvielfalt: Bildung, Justiz, Finanzen, Wirtschaft, Landwirtschaft, Umweltschutz
- Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Plenums vor
- Empfehlungen der Ausschüsse für das Plenum nicht verbindlich
- Anmeldung erforderlich mit Angabe von Namen, Kontaktdaten und eventuell Begleitpersonen
- Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses am Besuchstag
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung
- Dauer der Sitzung unterschiedlich vorab Tagesordnung prüfen
- Fotografieren, Filmen und Tonaufnahmen in der Regel nicht erlaubt
- Barrierefreier Zugang vorhanden, eventuell Unterstützung anfordern
- Möglichkeit zur Einsicht in Tagesordnung und Verfolgung bestimmter Punkte
- Außergerichtlicher Rechtsbehelf über Petitionen möglich
- zuständig: Landtag des Landes Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
Landtag des Landes Schleswig-Holstein
Fristen
- Sie nehmen Kontakt mit dem Landtag auf und teilen mit, welche Sitzung Sie besuchen möchten. Geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und eventuell die Anzahl der Begleitpersonen an.
- Der Landtag prüft, ob die gewünschte Sitzung öffentlich ist und ob genügend Plätze zur Verfügung stehen.
- Sie erhalten eine Bestätigung Ihres Besuchs, die Sie am Tag der Sitzung vorzeigen.
- Am vereinbarten Termin kommen Sie mit Ihrem Ausweis zum Landtag.
- Während der Sitzung gelten bestimmte Regeln, zum Beispiel keine Störungen der Debatte und das Einhalten der vorgesehenen Sitzplätze.
Voraussetzungen
- Sie können nur an Sitzungen teilnehmen, die öffentlich sind.
- Eine vorherige Anmeldung beim Landtag ist erforderlich. So kann der Landtag sicherstellen, dass ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
- Sie müssen am Tag des Besuchs einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Melden Sie sich bitte früh genug an, damit genügend Plätze für Sie reserviert werden können.
Bearbeitungsdauer
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie in der Regel zeitnah eine Bestätigung Ihres Besuchs.
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Dienstausweis)
Weitere Informationen
Planen Sie genügend Zeit für die Sicherheitskontrollen am Eingang ein. Der Landtag ist in der Regel barrierefrei erreichbar.
In der Regel sind Foto-, Film- oder Tonaufnahmen während der Sitzung nicht erlaubt.
Große Taschen, Rucksäcke oder sperrige Gegenstände müssen oft an der Garderobe abgegeben werden.
Ausschusssitzungen können je nach Tagesordnung unterschiedlich lange dauern. Prüfen Sie daher vorab die geplante Dauer, damit Sie Ihren Besuch einplanen können.
Der Landtag bietet Hilfen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder besondere Bedürfnisse. Informieren Sie sich vorher, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
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