Sich bei der Erstellung eines regionalen Raumordnungsplans beteiligen
Sich bei der Erstellung eines regionalen Raumordnungsplans beteiligen
Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen.
Beschreibung
In einem regionalen Raumordnungsplan beziehungsweise Regionalplan legt die zuständige Planungsbehörde fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region genutzt werden soll.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich ab der Veröffentlichung an der Neuaufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken. Darüber hinaus können Sie den Regionalplan öffentlich einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Dafür haben Sie ab der Veröffentlichug mindestens einen Monat Zeit.
Der Regionalplan kann unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums umfassen, wie beispielsweise
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung und
- Natur und Umwelt.
Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:
- Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
- Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes,
- Verkehrsplan,
- Karte der Umweltschutzgebiete
- Texte, in denen folgendes festgelegt wird:
- Angabe der Entwicklungsziele
- Leitlinien und mögliche Regelungen zu
- Siedlungsentwicklung
- Infrastruktur und
- Umweltschutz
- Begründung mit Erläuterung der Hintergründe, den Zielen und Konzepten
- Anhänge und Gutachten
- Umweltbericht
Kurztext
- Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen, Behörden und Träger öffentlicher Belange können sich zu laufenden Regionalplanungsverfahren äußern und dazu Stellung nehmen
- Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:
- Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
- Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes,
- Verkehrsplan und
- Karte der Umweltschutzgebiete
- textlichen Festsetzungen, zum Beispiel.
- Angabe der Entwicklungsziele,
- Leitlinien und möglichen Regelungen zu Siedlungsentwicklung, Infrastruktur und Umweltschutz
- Begründung mit Erläuterung der Hintergründe, den Zielen und Konzepten
- Anhänge und Gutachten
- Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
- Umweltbericht
Zuständigkeit
Beteiligte Kommunen
Fristen
- Ab der Veröffentlichung können Sie zum geplanten oder geänderten Regionalplan eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft die Stellungnahmen. Sie wägt die Stellungnahmen anschließend ab und entscheidet über diese.
- Die zuständige Behörde berücksichtigt dabei andere private und öffentliche Belange. Sie veröffentlicht das Ergebnis der Abwägung.
Voraussetzungen
- keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Mindestens einen Monat ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet. Die Frist gilt sowohl für Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- keine
Rechtsgrundlage
§10 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG)
§ 5 Landesplanungsgesetz (LaplaG)
§ 9 Landesplanungsgesetz (LaplaG)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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