Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden
Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden
Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.
Beschreibung
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
Zuständigkeit
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen
- Fahrlehrerlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
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Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de